Antrag auf aktive Mitgliedschaft

im Bundesverband Finanz-Planer e.V.

Vernetzt zu mehr Erfolg und zu mehr Sichtbarkeit!

Gestalten Sie gemeinsam mit anderen Experten die Zukunft der Finanzberatung aktiv mit und stabilisieren Sie mit uns Ihr Business für die anspruchsvollen Kunden.

Wir freuen uns auf Sie als neues Mitglied in unserem Netzwerk.

Antrag auf Fördermitgliedschaft

im Bundesverband Finanz-Planer e.V.

Unterstützen Sie die freie, ungebundene Finanzberatung

Fördern Sie höchste Qualitätsstandards in der Finanzberatung und tragen Sie damit zur Stärkung des Berufsstandes bei.

Ihr Engagement ermöglicht wertvolle Netzwerke und die Fachkompetenz, die unsere Branche benötigt.

Als Fördermitglied die Zukunft der Finanzberatung mitgestalten!

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen gelten für die Mitgliedschaft?

Mitglied des Verbandes kann eine natürliche Person werden, im Falle der Fördermitgliedschaft auch juristische Personen.

Voraussetzung der Ordentlichen Mitgliedschaft ist, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller:

  • hauptberuflich als unabhängiger respektive freier ungebundener Experte oder Dozent im Bereich der Finanz-Planung tätig ist und
  • über eine fachliche Qualifikation gem. § 3 der Verbandsrichtlinien verfügt.

    Für den Nachweis der fachlichen Qualifikation gemäß § 3 der Verbandsrichtlinien ist eine der folgenden Erlaubnisse ausreichend:

    • Immobiliardarlehensvermittler oder -berater gem. § 34i GewO
    • Versicherungsmakler gem. § 34d GewO
    • Finanzanlagenvermittler gem. § 34f GewO
    • Honorar-Finanzanlagenberater gem. § 34h GewO.
    Ansonsten gelten als fachliche Qualifikation:
    • eine kaufmännisch/betriebswirtschaftlich orientierte, abgeschlossene Ausbildung an Fachschulen, Berufsakademien, Fachhochschulen und Universitäten
      sowie
    • die Aus- bzw. Weiterbildungen gem. Katalog der anerkannten Aus- und Weiterbildungen

Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Satzung sowie in den Verbandsrichtlinien.

Wie werde ich Mitglied im Bundesverband?

Der Bundesverband Finanz-Planer e.V. stellt zwei verschiedene Mitgliedsanträge zur Verfügung:

  1. Antrag für aktive Mitgliedschaft
  2. Antrag für Fördermitgliedschaft

Sie reichen einen der vorgenannten Online-Anträge, ausgefüllt mit Ihren Daten, ein.

  1. Unmittelbar im Anschluss an das Absenden erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail (prüfen Sie btte ggf. den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Kontos).
  2. Sie bestätigen durch das Anklicken eines in der Bestätigungs-E-Mail enthaltenen Links, die Daten übermittelt und Interesse an einer Mitgliedschaft zu haben (Double-Opt-In-Verfahren).
  3. Jetzt werden wir aktiv. Wir prüfen zunächst, ob Sie die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft besitzen oder wir ggf. noch weitere Unterlagen von Ihnen benötigen. In sehr wenigen Fällen können dies:
    • eine persönliche SCHUFA-Auskunft,
    • ein persönliches Führungszeugnis,
    • ein Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden
    sein. Diese Unterlagen brauchen Sie nicht vorsorglich einzureichen, wir sprechen Sie darauf an, wenn diese für uns erforderlich sind.
  4. Sobald wir sämtliche Unterlagen für eine Mitgliedschaft von Ihnen vorliegen haben, erfolgt der Beschluss über Ihre Aufnahme zeitnah (in der Regel innerhalb von zwei Wochen; das kann je nach Urlaubszeit von Vorstandsmitgliedern variieren.).

Die Mitgliedschaft läuft unbefristet und kann unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten zum Jahresende schriftlich gekündigt werden.

Wie sind die Zahlungsmodalitäten?

Um den administrativen Aufwand für den Bundesverband Finanz-Planer e.V. gering zu halten, ziehen wir den Jahresbeitrag bei Fälligkeit - jährlich am 31. Januar - als Gesamtbetrag per SEPA-Lastschrift ein.

Im Jahr Ihres Beitritts zum Verband ziehen wir den anteiligen Jahresbeitrag 14 Tage nach Ihrer Aufnahme ein.

Welche Vorteile habe ich durch die Mitgliedschaft im Bundesverband Finanz-Planer e. V.?

In der insbesondere durch die Gesetzgebung dynamisch geprägten Welt der Finanzberatung bietet die Mitgliedschaft in unserem Verband zahlreiche Vorteile, die sowohl Ihre fachliche Weiterentwicklung als auch Ihren unternehmerischen Erfolg unterstützen können:

  • vergünstigte, modulare, umfassende Vermögensschadenhaftpflicht
  • Nutzung von Muster-Verträgen (kostenlos für Ordentliche Mitglieder)
    • Datenschutzhinweise (B2B)
    • Honorar-Finanzanlagenberatung (B2B))
    • Honorar-Immobiliardarlehensberatung (B2B)
    • Immobiliardarlehensvermittlungsvertrag - Bank zahlt (B2B)
    • Immobiliardarlehensvermittlungsvertrag - Kunde zahlt (B2B)
    • Kommunikationserklärung (B2B)
    • Vorvertragliche Informationen (B2C)
    • Datenschutzhinweise (B2C)
    • Honorar-Finanzanlagenberatung (B2C)
    • Honorar-Immobiliardarlehensberatung (B2C)
    • Immobiliardarlehensvermittlungsvertrag - Bank zahlt (B2C)
    • Immobiliardarlehensvermittlungsvertrag - Kunde zahlt (B2C)
    • Kommunikationserklärung (B2C)
    (regelmäßiges Monitoring und Anpassung durch Rechtsanwalt Bastanier (Kanzlei Bastanier & Schmelzer))
  • Steigerung Ihrer Bekanntheit und Ihres professionellen Images
  • besondere Angebote der Creditreform Oldenburg
  • Weiterbildung am Puls der Zeit
  • Experten-Netzwerk

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag im Bundesverband Finanz-Planer e. V.?

Der Verband finanziert seine Aktivitäten größtenteils aus den Mitlgiedsbeiträgen.

Der jährliche Beitrag für Mitglieder im BFP e. V. beträgt:

  • für aktive Mitglieder (Ordentliche Mitglieder, Mitglieder auf Probe): 500,00 Euro
  • für inaktive Mitglieder: 195,00 Euro
  • für Fördermitglieder mit:
    • 1 Mitarbeiter: 100,00 Euro
    • 2 bis 5 Mitarbeitern: 500,00 Euro
    • 6 bis 10 Mitarbeitern: 900,00 Euro
    • 11 bis 20 Mitarbeitern: 1.500,00 Euro
    • 21 bis 50 Mitarbeitern: 2.900,00 Euro
    • mehr als 50 Mitarbeitern: 3.900,00 Euro
  • für Ehrenmitglieder: 0 Euro auf Antrag.

Aktive Mitglieder zahlen darüber hinaus jährlich einen nachlassfähigen Tagungskostenzuschuss in Höhe von 100,00 Euro, der bei Buchung der Frühjahrsfachtagung angerechnet wird.

Was bedeutet "nachlassfähiger Tagungskostenzuschuss"?

Wir laden jedes Jahr im Frühjahr zu einer zweitägigen Präsenzveranstaltung ein, auf der wir uns austauschen, weiterbilden und die gemeinsame Zukunft besprechen. In diesem Rahmen findet auch die jährliche Mitgliederversammlung statt.

Um die Organisation dieses Events stemmen zu können, erheben wir von den aktiven Mitgliedern (Ordentliche Mitglieder, Probemitglieder) jeweils einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 100 Euro. Wer bei der Tagung dabei ist, bekommt den Zusatzbeitrag auf die Teilnahmegebühr angerechnet.

Wir freuen uns auf Sie